Homöopathie-Modul

Die Homöopathie ist keine allgemeine Leistung der GesetzlichenKrankenversicherung, wird aber von immer mehr Kassen als Satzungsleistung übernommen. Dazu hat der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) einen IV-Vertragausgehandelt. Die Leistungen können dann über die verantwortliche Abrechnungsstelle der DZVhÄ-Managementgesellschaft, betrieben von der PriA Dienstleistungen im Gesundheitswesen GmbH, abgerechnet werden. Das Homöopathie-Modul erlaubt es Ihnen, die Teilnahmeerklärung in PegaMed auszufüllen und auch die Abrechnung zu erstellen.

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